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Entgegnung der AWG auf die Stellungnahme von H. Bednarz auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. Dezember 2013

Eine Vorbemerkung. Wir werden gern in verleumderischer Absicht als Windkraftgegner stigmatisiert. Wir sind aber absolut keine Gegner der Energiegewinnung durch Windkraft, sondern wir sind Gegner der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Gebiet der Buckener Au.

Weil wir die vom ehemaligen Bürgermeister zu seiner Entlastung vorgetragenen Vorwürfe und Tatsachenverdrehungen nicht unkommentiert erdulden wollen, besteht der folgende Text hauptsächlich aus unserer Entgegnung auf sein Blendwerk. Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn beispielsweise Herr Ralf in die Nähe von Verschwörungen gerückt wird.

Die im Gemeindesaal Anwesenden konnten teilweise mit Unbehagen, aber auch enttäuscht, erschüttert, entsetzt oder gar angewidert die Selbstdemontage eines Mannes miterleben. Wenn man sich die Gesichter der Lauschenden ansah, erblickte man diese Gefühlsregungen an jedem Tisch in großer Zahl. Er fand aus dem selbst konstruierten und beklemmend eng gewordenen Hamsterrad, bestehend aus rotierenden falschen Tatsachenbehauptungen und hilflosen Erklärungsversuchen keinen Ausgang mehr. In seiner persönlichen, an Harakiri erinnernden Stellungnahme, wimmelte es von Feinden und übel wollenden Zeitgenossen. Vermutlich ungewollt, blieb auch den eigenen Anhängern bzw. früheren Bewunderern nichts erspart. Seine mitgebrachten Austrittserklärungen aus der Fraktion bzw. aus der AMW benutzte er als Züchtigungsmittel für die eigenen Fraktionsmitglieder, indem er alle Schriftstücke, wie ein sieggewohnter Skatspieler die in der Hand aufgereihten Trumpfkarten, seine Austrittserklärungen, der Reihe nach triumphierend hinblätterte. Als Sahnehäubchen gab es noch eine Begründung seines Nicht-Rücktritts: Nur so könne er verhindern, dass ein von ihm nicht akzeptiertes AMW-Mitglied nachrücken könne. Von einsichtiger Reue keine Spur. Sieht so der selbst geforderte „ehrenvolle Abschied“ aus? Insofern traf seine Ankündigung zum Redebeginn dieses Abends, Zitat: „Das wird ein historischer Moment werden, das hat Meezen noch nicht erlebt.“ exakt ins Schwarze, Respekt! Und auch ein anderer Satz war korrekt, Zitat: „Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche, das Dorf soll wissen, was los ist.“ Ja, nun weiß das Dorf wirklich, „was los ist.“.

Weil wir an diesem Abend keinen Kampf unserer Argumente gegen inhaltsleere Hirngespinste wollten, und weil auch der Bürgermeister klug und richtigerweise eine anschließende Diskussion ablehnte, nutzen wir die Gelegenheit, hier in Ruhe und ohne Zwischenrufe von Tatsachen zu berichten.

Der ehemalige Bürgermeister hat wiederholt betont, er sei erst durch seinen Bruder auf einen Bericht in der Zeitung aufmerksam gemacht worden, in dem über vom Land beschlossene Windeignungsflächen auf Meezener Gebiet berichtet worden sei. Bis zu diesem Zeitpunkt seien ihm keine verbindlichen Informationen über Windeignungsflächen auf Meezener Gebiet zugänglich gewesen, er habe bis dahin von nichts gewusst.

Zunächst eine Frage. Was wäre geschehen, hätte nicht wenigstens der aufmerksame Bruder den Bericht in der Zeitung entdeckt? Der damalige Bürgermeister ahnte ja davon überhaupt nichts, das sagte er jedenfalls gern. Wenn man unterstellt, das sei in der beschriebenen Abfolge zutreffend, dann haben wir dazu folgende Meinung.

Einen so erschreckend ahnungslosen, uninformierten Bürgermeister, der nur zufällig durch seinen Bruder von wichtigen Entscheidungen der Landesplanungsbehörde über sein Dorf aus einem Zeitungs-Bericht erfährt, obwohl er jederzeit solche Informationen über die Planungen von Windeignungsflächen hätte beziehen können und müssen, ist auch nicht besser, als einer, der Informationen über geplante Windeignungsflächen zurückhält. Besonders blamabel ist dabei, dass diese Geschichte als entschuldigende Erklärung benutzt wurde. Im Text des allbekannten Briefes von der Staatskanzlei, dessen entscheidende Passage inzwischen fast jeder in Meezen auswendig herbeten könnte, wird keineswegs bestätigt, dass der damalige Bürgermeister erst durch seinen Bruder auf den Zeitungstext aufmerksam gemacht wurde. Dort wird amtlich etwas ganz anderes bestätigt: Es gab telefonischen Informationsaustausch zwischen Herrn Tasch von der Landesplanungsbehörde und dem Bürgermeister über Planungen von Windeignungsflächen auf Meezener Gebiet schon Ende 2011. Diese wichtige Tatsache hatte der ehemalige Bürgermeister bei seinem Selbstfreispruch schlicht vergessen. Auch die Amtsperson, welche den Brief geschrieben hatte, erschien nicht mit auf der Zielliste, aus der er ablesend, seine Feinde aufzählte. Niemals seit dem Bekanntwerden dieses Briefinhalts hat er gegen diese, ihn stark belastenden Zeilen, etwas unternommen. Warum wohl?
Nachzulesen im Beitrag „Wer hat was, wann gewusst“
Weiterleitung zu dem Artikel auf www.awg-meezen.de

Die folgende, „ganz wichtige“ (Zitat Bednarz) Vorgeschichte ist zum Verständnis der Entwicklung des Bürgerbegehrens in Meezen notwendig. Außerdem soll sie die Tatsachenverdrehung des ehemaligen Bürgermeisters entkräften, Herr Ralf habe den Bürgerentscheid absichtlich verzögert.

Eine erste Gruppe von neun Meezenern, die sich gegen die Aufstellung von WKA im Tal der Buckener Au wehren wollte, traf sich nach dem zustimmenden Gemeinderatsbeschluss vom 18.06.2012 dreimal, um sich auf ein Treffen am 22.06.2012 mit dem damaligen Bürgermeister Heinrich Bednarz vorzubereiten. Bei diesem Treffen hat Heinrich Bednarz der fünfköpfigen Delegation davon abgeraten, einen Bürgerentscheid anzustreben, weil im Falle eines gewonnenen Bürgerentscheids die Gemeinde Meezen nicht mehr das „Heft des Handelns“ in der Hand behielte. Dies wurde mit der falschen Aussage untermauert, nur mit der ausgewiesenen Meezener Fläche könne die Gemeinde mit Hilfe einer Bauleitplanung Einfluss auf beide Windeignungsflächen ausüben, insbesondere auf Standort und Höhe der Windkraftanlagen. Diese erste Gruppe glaubte Bednarz‘ Argumentation vertrauensvoll und löste sich deshalb nach diesem Treffen auf.

Nur ein Mitglied dieser ersten Gruppe gab sich mit der Erklärung des Bürgermeisters nicht zufrieden und veröffentlichte am 29.06.2012 einen Leserbrief im Informations- und Mitteilungsblatt „Hohenwestedt aktuell“. Der darin formulierte Appell führte dazu, dass sich am 14.07.2013 eine gemeinde- und kreisübergreifende Bürgerinitiative mit dem Ziel zusammenfand, ein Bürgerbegehren zu initiieren (siehe Landeszeitung vom 28.07.2012: „Bürger gegen Windkraft im Naturpark“). Am 24.07.2012, also innerhalb der sechswöchigen Frist ab 18.06.2012, wurde der Antrag mit 110 Unterschriften bei der für die Gemeinde zuständigen Amtsverwaltung schriftlich eingereicht. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde am 23.08.2012 von der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde festgestellt.

Die absurde Behauptung, Heinrich Bednarz habe den Bürgerentscheid beschleunigt, entpuppt sich in Wahrheit als ein Nicht-Auskosten der Anhörungsfrist. Darüber hinaus hat vielmehr der damalige Bürgermeister mehrfach die nicht einzuhaltende Frist vom 11.07.2012 als Grund vorgeschoben, keinen Bürgerentscheid durchführen zu können. Das gipfelte in einer unerträglichen Heuchelei in der Begründung der Gemeinde vom 10.09. bzw. 10.10.2012, Zitat: „Die Gemeindevertretung war [am 18.06.2012] davon ausgegangen, dass ein Bürgerentscheid, welcher durchaus im Sinne der Vertretung gewesen wäre, verwaltungsmäßig innerhalb der Anhörungsfrist nicht mehr umsetzbar gewesen wäre, so dass die Alternative „Bürgerentscheid“ aus Sicht der Gemeinde ausschied. Denn ein Bürgerentscheid wäre immer nach der Auslegungsfrist zustande gekommen, so dass nicht klar war, ob das Ergebnis des Entscheides in die Planung mit einfließt.“ Ein nach § 16 c, Abs. 1 (der damaligen Fassung der GO) von Seiten der Gemeinde initiierter Bürgerentscheid war in der Meezener „repräsentativen Demokratie“ nicht erwünscht und wurde erfolgreich verhindert. Andere Gemeinden, wie z. B. Gokels, Haale und Embühren, setzten sich über die zu knapp bemessene Frist hinweg und führten ihre Bürgerentscheide erfolgreich durch, die nachweislich allesamt in der Teilfortschreibung 2012 berücksichtigt worden sind.

Ein Bürgerentscheid war für die zweite Gruppe nicht eher möglich, so dass die Behauptung des ehemaligen Bürgermeisters „Du [Hartmut Ralf] hast die Verantwortung dafür, dass der Bürgerentscheid nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Warum habt ihr das Bürgerbegehren so spät angeleiert?“ eine freche Unterstellung ist. Vielmehr hat der damalige Bürgermeister eine frühere Gruppe durch falsche Informationen zur Aufgabe gebracht und damit unsere vermeintliche Zeitvergeudung produziert. Diese falschen Aussagen finden sich auch in dem oben erwähnten Standpunkte-und-Begründungen-Beschluss vom 10.10.2012 wieder. Auch die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Möglichkeit, nach § 16 c, Abs. 5, Satz 3 (der damaligen Fassung der GO), die Forderungen des Bürgerbegehrens zu übernehmen und damit die Auseinandersetzung zu beenden, wurde wiederholt abgelehnt. Landeszeitung vom 06.12.2013: Heinrich Bednarz verlässt die AMW
Weiterleitung zu dem Artikel auf www.shz.de


Warum hat die Gemeindevertretung den Bürgerentscheid so spät terminiert?

Die damalige Gemeindeordnung ließ es zu, dass der Gemeinderat, selbst als Gegner des Bürgerentscheids (BE), den Wahlsonntag für den Bürgerentscheid allein festlegen konnte. (In der heute gültigen Fassung der GO heißt es inzwischen, bei der Terminfestsetzung sind die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zu hören.) Beim BE in der Gemeinde Gokels schrieb Herr Klug, vom Amt Mittelholstein, im Beschlussvorschlag (GV08/2012-010), die Verwaltung benötige „ca. 8 Wochen“, real waren es, von der Terminfestsetzung (am 7. Juni) bis zum Wahlsonntag (am 29. Juli) nur 7 ½ Wochen (36 Werktage). Im entsprechenden Meezener Beschlussvorschlag (GV15/2012-010) ist jedoch mit einem Mal eine notwendige Vorlaufzeit von „mindestens 8 Wochen“ festgelegt. Das sind von der Terminfestsetzung (am 10. September) bis zum Wahlsonntag (11.November) knapp 9 Wochen (43 Werktage). Das heißt, bei gleicher Vorlaufzeit, wie in der Gemeinde Gokels, hätte ohne Weiteres der 4. November als Wahlsonntag festgelegt werden können, dies war aber politisch nicht gewollt.


Die falsch gestellte Frage

Seit damals geistert in manchen Köpfen immer noch das schlecht erfundene Argument mit der angeblich falsch gestellten Frage herum. Inzwischen ist daraus eine nur scheinbar logische Kausalkette geschmiedet worden, die bis in die Gegenwart hineinreicht. Eine dahinter liegende Absicht ist es, diesen Bürgerentscheid und sein Ergebnis dauerhaft zu diskreditieren. Das beginnt mit der dreisten und unbewiesenen Behauptung, der Bürgerentscheid sei unrechtmäßig zustande gekommen, weil die dafür verwendete Frage falsch gestellt worden sei. Im Umkehrschluss soll das heißen, hätten wir die Frage anders formuliert, bzw. die richtige Frage (eine Herrn Bednarz genehme) gestellt, dann hätte sich die Mehrheit der Einwohner für die WKA entschieden. Das bedeutet aber auch, wer so redet, unterstellt den Einwohnern von Meezen, die damals mit „Ja“ gegen die Pläne zur Errichtung von WKA gestimmt hatten, dass sie blind und dämlich gar nicht gewusst hätten, was sie damals taten. Das ist gefährlich und großkotzig. Welche Frage denn nun die richtige gewesen wäre, bleibt das Geheimnis der Anhänger der Legende von der falschen Frage.

Zur Erinnerung: Die zur Entscheidung zu bringende Frage muss so gestellt werden, dass sie das Bürgerbegehren hinreichend klar und eindeutig zum Ausdruck bringt und mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Dabei ist anzustreben, dass die Befürworter die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja beantworten können.

Diese Vorgabe hatten wir erfüllt, indem wir folgende Frage auf der Antragsliste für ein Bürgerbegehren formuliert hatten, wobei die Erläuterung des Tagesordnungspunktes, der besseren Lesbarkeit halber, eingeklammert wurde:

„Sind Sie dafür, dass keine Windenergieeignungsflächen im Gebiet der Gemeinde Meezen ausgewiesen werden und der Beschluss der Gemeindevertretung Meezen vom 18.06.2012 (Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Regionalplan III) aufgehoben wird?“ In der zugehörigen Anhörungsphase wurde von der Gemeinde lediglich beantragt, im Klammerzusatz die offizielle Bezeichnung des Verfahrens zu nennen. Der Klammerinhalt wurde somit, um Missverständnisse zu vermeiden, lediglich ausgetauscht gegen „(Stellungnahme im Rahmen des 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, Planungsraum III)“

Die nun daraus abgeleitete Behauptung, wir hätten die falsche Frage gestellt, die dazu führte, dass wir den Bürgerentscheid gewonnen hatten, ist nicht nachvollziehbar, sondern absurd. Diese schon an „Volksverdummung“ grenzende Legendenbildung muss endlich gestoppt werden.
Zur Chronologie der Ausweisung des Meezener Eignungsgebietes 286
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