Willkommen auf der Homepage der Alternativen Wählergemeinschaft Meezen
Aktuelles zur Windenergieplanung in der Buckener Au-Niederung
Veröffentlicht am 04.08.2025
Der folgende Beitrag basiert zum Teil auf dem Artikel des Innenministeriums zum Thema Windenergienutzung (Räumliche Steuerung), letzte Aktualisierung am 29.07.2025:
Im Landesentwicklungsplan Windenergie an Land (LEP Wind) sollen die Kriterien für Vorranggebiete als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele Z) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze G) vorgegeben werden. Der LEP Wind bildet somit die gesetzliche Grundlage für die Abwägungsentscheidungen beim Erstellen der konkreten Regionalpläne. Zum zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung Windenergie an Land fand von Mai bis Juli 2025 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt.
Die AWG Meezen hat fristgerecht zu zwei Punkten Stellung genommen:
Stellungnahme zu 4.5.1.2 Infrastruktur
PDF-Datei öffnen
Stellungnahme 4.5.1.3 Artenschutz (mit Anlage)
PDF-Datei öffnen
Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Landesregierung strebt an, die LEP-Teilfortschreibung bis Ende 2025 festzusetzen.
Die Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, wurden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe wurden am 29. Juli 2025 auf www.bolapla-sh.de veröffentlicht.
Datenblätter zum Vorranggebiet PR2_RDE_004
PDF-Datei öffnen
Datenblätter zur Potenzialfläche PR2_RDE_008
PDF-Datei öffnen
Wie im Ostergruß 2025 dargestellt, plant die Windpark Poyenberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Grauel einen Windpark in der Buckener Au-Niederung auf den Potenzialflächen PR3_STE_009/011 von 2020. Zunächst wollte der Windpark-Projektierer mit seinem Antrag vom 05.02.2025 die Gemeinden Grauel, Meezen und Poyenberg zur Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel drängen. Die drei Gemeinden und zwei Ämter waren deshalb wochenlang u. a. in mehreren Treffen und Sitzungen mit dem Thema beschäftigt. Dann wurde der Antrag überraschend zurückgezogen in der Hoffnung, dass die Landesplanung in der Buckener Au-Niederung neue Vorranggebiete ausweist.
Und diese Hoffnung ist berechtigt; denn im Entwurf des Regionalplans ist ein 85 Hektar großes Vorranggebiet auf Graueler und Poyenberger Gebiet ausgewiesen worden. Die Meezener Fläche südlich der L123, die die Windpark Poyenberg GmbH & Co. KG ebenfalls überplanen möchte, ist zumindest in diesem Entwurf herausgefallen und steht zur Bebauung mit bis zu 250 Meter hohen Windenergieanlagen (WEA) nicht zur Verfügung. Allerdings ist auch in Meezen nicht nur mit optischen, sondern auch mit akustischen Beeinträchtigungen zu rechnen, da die Ortslage Meezen direkt in der Hauptwindrichtung des geplanten Windparks liegt.
Die Kommanditgesellschaft (KG) hatte mit einem Schreiben an die Landesplanungsbehörde vom 04.05.2024 samt Lageplan vom 21.05.2024 per E-Mail für die Ausweisung eines Vorranggebiets geworben mit dem Schlusssatz: „Vor diesem Hintergrund möchten wir sie bitten, die Potentialflächen PR3_STE_009 und PR3_STE_011 wieder in Ihre Prüfung mit aufzunehmen. Über eine positive Rückmeldung würden wir uns freuen.“
Auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes (IZG-SH) wurde vom Innenministerium am 02.08.2025 mitgeteilt: „Diese E-Mail [der KG] wurde von der Landesplanungsbehörde lediglich zur Kenntnis genommen. Es erfolgte keine Antwort, kein weiterer Schriftwechsel, keine Telefonate, keine Aktenvermerke oder sonstige Aufzeichnungen hierzu.“
Demnach hat die Kommanditgesellschaft zwar keine Antwort erhalten, aber die Ausweisung von Teilen des Vorranggebiets PR2_RDE_004 kann von der KG durchaus als positive Rückmeldung verstanden werden.
Vom 7. August bis 8. Oktober 2025 besteht Gelegenheit, in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Dazu aufgerufen sind Träger öffentlicher Belange, wie Gemeinden und Verbände, sowie Projektierer und Privatpersonen. Auch die AWG Meezen wird, wie schon zuvor, eine Stellungnahme zu den Regionalplan-Entwürfen einreichen.
© 2013-2025 Alternative Wählergemeinschaft Meezen - AWG | Impressum