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Anmerkungen zu dem Brief der Gemeindevertretung an die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Veröffentlicht am 07.02.2016


Nach dem OVG-Urteil vom 20.01.2015 sind in Schleswig-Holstein im November 2015 neue mögliche Flächen (Abwägungsbereiche) für die Windenergienutzung veröffentlicht worden, darunter die Flächen an der Buckener Au und dem Bitternbek.



Um auf die Schutzwürdigkeit dieser Flächen hinzuweisen, haben sich Karl-Friedrich Wehner und Hartmut Ralf mit einem Briefentwurf im Amt Mittelholstein bei Herrn Lahrsen getroffen, der dann die sachliche Richtigkeit dieses Briefes bestätigt hat.

Als dieser dann im Bau-, Wege- und Umweltausschuss am 19. Januar 2016 beraten worden war, brach ein „Sturm im Wasserglas“ aus, der dann am 2. Februar auf der Sitzung der Gemeindevertretung während der Einwohnerfragestunde in kränkende Aggression mündete, mit der Bezeichnung „blindwütige Ideologen“.

Die ganze Aufregung bezog sich darauf, dass in dem Brief aus dem Landschaftsrahmenplan zitiert wurde, der laut Auskunft des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume derzeit unbefristet weiter gilt.

Wir bedauern diese völlig grundlose Frontenbildung, die wir längst für überwunden hielten. Um die Gemüter zu beruhigen und den Frieden wieder herzustellen, wurde dann der Brief ohne die Passagen über den Landschaftsrahmenplan von der Gemeindevertretung mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

Zum ersten Entwurf
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Zum Brief an die Landesplanungsbehörde
PDF Datei öffnen.

Zu den 5 Anlagen des Briefes
Weiterleitung zum Sitzungsdienst des Amtes Mittelholstein


In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 6. Februar 2016 wird über die GV-Sitzung berichtet: Initiative in Meezen: Seeadler und Rotmilan lassen für Windkraftanlagen keinen Platz

Zum Bericht der Landeszeitung
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