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Vorbemerkungen.
Das Hauptthema dieser Sitzung war unzweifelhaft die zu erarbeitende Stellungnahme der Gemeinde Meezen zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Windenergie“ unserer Nachbargemeinde Poyenberg. Der schriftlichen Fixierung des Standpunktes unserer Gemeindevertretung ging eine rege Diskussion voraus. Die Vorbereitung darauf war mit der Aufgabe verbunden, selbstverständlich die 139 Seiten des Poyenberger Bebauungsplans aufmerksam gelesen zu haben, bevor man sich persönlich dazu äußern konnte. Wir hatten neun Anmerkungen mit jeweils druckreifen Texten vorbereitet. Damit wurde sichergestellt, dass unnötig Diskussionszeit über Formulierungsfeinheiten für das Protokoll vergeudet wurde. Diese neun Vorschläge unserer Fraktion finden sich deshalb fast wortgleich im Protokoll wieder. Damit jeder Besucher dieser Homepage unsere Gedanken und Absichten in dieser Diskussion über die Stellungnahme unserer Gemeinde nachlesen und sich dazu eine Meinung bilden kann, veröffentlichen wir hier unsere Anmerkungen zum „Bebauungsplan Nr. 4…“.
Es fällt beim Lesen unserer Vorschläge im Zusammenhang mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen der Gemeinderatsmitglieder auf, alle, dem Naturschutz dienenden Einwände von unserer Fraktion wurden von der AMW abgelehnt. Die Natur stört, und ihre Verteidiger auch.
Vor Beginn der Sitzung baten wir darum, mit unserem Laptop einige Bilder aus dem Bebauungsplan zur Verdeutlichung der Lage an die Wand projizieren zu können. Das wurde von der Fraktion der AMW einstimmig abgelehnt, obwohl bisher bei jeder Gemeinderatssitzung, mit dem Thema Windenergieanlagen (WEA), Visualisierungstechnik eingesetzt wurde. Deshalb nutzen wir hier unsere Freiheiten und zeigen weiter unten einige Bilder und Pläne.
Zur Ansicht der Bilder und Pläne in Originalgröße, klicken Sie bitte auf das
jeweilige Bild bzw. den jeweiligen Plan.
In der Diskussion über die Gefährdung der Poyenberger Bek durch künftig dort stehende WEA trugen die WEA-Befürworter ein abenteuerliches Argument vor, gegen unseren Vorschlag, in der unmittelbaren Nähe der Poyenberger Bek auf WEA zu verzichten. Im „Be-bauungsplan Nr. 4…“ ist in einer Abbildung auf Seite 10 erkennbar, dass eine Windanlage ziemlich genau auf der Poyenberger Bek stehend - einem Fließgewässer, welches als Neben-verbundachse zum Biotop-Verbundsystem gehört - geplant ist. Gegen unser Argument (siehe unten, 3.: WEA-Standort…), die Zerstörung dieser Nebenverbundachse unbedingt zu verhindern, wurde das folgende Schreckensszenario vorgetragen. Es bestünde die reale Gefahr, dass die PROKON, falls sie tatsächlich die Poyenberger Bek als Aufstellungsort meiden müsse, ihre WEA dann mit Sicherheit näher an Meezen heranrücken würde. Halloween ist vorüber und auch das Gespenst des Näherrückens. Nach dem Ende der Gemeinderatssitzung kam eine Zuhörerin zu uns und machte auf einen Teil der Planungssicherheit aufmerksam: Die gesetzlichen Mindestabstände der WEA zu Bebauungen sind unumstößlich festgelegt. Wenn überhaupt, ist ein „Näher-an-Meezen-Heranbauen“ immer nur in dieser Distanz von 800 m mög-lich.
Obendrein liegen Poyenberg und seine WEA-Fläche 285 südöstlich von Meezen, dazwischen ist die Meezener WEA-Fläche 286. Die Planungsgrenze zwischen beiden Flächen liegt auf der Poyenberger Bek. Nähmen die Planer in Poyenberg also ihre WEA in größere Entfernung zur Poyenberger Bek in den Blick, könnten sie nur nach Westen bzw. Südwesten ausweichen, kämen also Meezen eben nicht näher, sondern ihre WEA stünden sogar noch weiter entfernt von uns. Die von der AMW auf Meezener Gebiet (Fläche 286) gewünschten und verteidigten WEA stehen selbstverständlich näher an der Meezener Bebauung als die Poyenberger WEA. Das wird verständlicherweise nicht als Bedrohungsargument benutzt. Vermutlich befürchtet man, die schützenswerte Poyenberger Bek könne zu sehr in den Mittelpunkt des Themas rü-cken. Was natürlich auch auf der Fläche 286 dazu führen müsste, die WEA nicht in die unmittelbare Nähe der Poyenberger Bek zu stellen.
Unser Vorsitzender der AWG-Fraktion erläuterte die Situation beider Fraktionen im Gemeinderat beim Thema WEA zueinander folgendermaßen:
Es wird in der Meezener Öffentlichkeit die unrealistische Meinung verstärkt, es seien nur die vier AWG-Mitglieder im Gemeinderat und einige uneinsichtige Egoisten gegen die WEA. Die gegenwärtige Personalstärke der beiden im Gemeinderat vertretenen Fraktionen vermittelt einen verzerrten Eindruck der tatsächlichen Mehrheiten bezüglich der Errichtung dieser WEA. Obwohl die AMW durch fünf Fraktionsmitglieder im Gemeinderat vertreten ist, repräsentieren die vier Fraktionsmitglieder der AWG die Mehrheit der Bürger in Meezen, die im Bürgerentscheid die geplante WEA abgelehnt hatten. Das bedeutet, die eine Minderheit (WEA-Befürworter) vertretende Mehrheit (fünf Gemeindevertreter) kann bei notwendiger Abstimmung im Gemeinderat jederzeit die eine Mehrheit (WEA-Gegner) repräsentierende Minderheit (vier Gemeindevertreter) überstimmen. Diese die Mehrheit vertretende AWG-Fraktion ist von dieser beauftragt, den Schutz der bedrohten Natur in der Buckener Au mit allen gebotenen Mitteln zu gewährleisten. Auch dieser verantwortungsvolle Naturschutzwille ist es gewesen, der diese Mehrheit bei der Bürgerbefragung bewirkt hat.
Diese Anmerkung blieb vom Bürgermeister und den Gemeindevertretern der AMW unkommentiert.
Hier die Reihenfolge unserer Anmerkungen und Vorschläge in der Gemeindevertretersitzung, die genannten Seitenzahlen beziehen sich auf den „Bebauungsplan Nr. 4…“ von Poyenberg, bitte beachten Sie auch die oben angekündigten Bilder und Pläne.
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1.: Seite 3 im „Bebauungsplan Nr. 4…“
Die Anlage „Übersichtsplan als ‚Anlagenkonzept’ zur Errichtung von Windenergieanlagen im Windpark Poyenberg im Maßstab 1:10.000 – erstellt durch PROKON Regenerative Energien GmbH, Stand 02.09.2013“ befindet sich nicht in den Unterlagen. Laut Auskunft von Herrn Scharlibbe ist dieser Übersichtsplan auf Seite 10 abgebildet.
Der Vorschlag wurde übernommen.
2.: Begrenzung
Das Planungsgebiet ist auf Seite 10 größer als das Eignungsgebiet dargestellt. Schon im Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Poyenberg vom 20.10.2012 ist in der zugehörigen „Anlage 1 – Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4…“ der Umriss im Plan 1:2.500 (Abbildung 1, auf Seite 5) fehlerhaft durch Buntstiftmarkierung eingezeichnet. Das Gebiet ist dort, unzulässigerweise und von der Planungs-Realität abweichend, bis zur L 123 ausgeweitet dargestellt worden. Diese fehlerhafte Interpretation (vermutlich wurde die nördliche Umrissgrenze als Schraffur gedeutet) findet sich nun in den späteren Plänen und Luftbildern zuverlässig wieder. Besonders augenfällig wird diese Fehldarstellung in der Abbildung 3 auf Seite 10. Denn dort ist die Nachbarfläche 286 (die der Gemeinde Meezen) korrekt mit dem Abstand von 130 m zur L 123 wiedergegeben, während die Fläche 285 die L 123 tangiert. Auch die Umrisse in den Abbildungen der Seiten 20 (Abb. 12), 21 (Abb. 13), 22 (Abb. 14), 25 (Abb. 16), 51 (Abb. 30) und Seite 58 (Abb. 32) sind entsprechend zu korrigieren.
Als Beispiel für sachgerechte Darstellung der nördlichen Begrenzung der Fläche 285 mag folgende Abbildung dienen. Die Begrenzung des Eignungsgebietes 285 ist auf Seite 7 in Ab-bildung 2 korrekt wiedergegeben. Diese Abbildung stammt aus der Erläuterungskarte zur rechtskräftig veröffentlichten Teilfortschreibung 2012 (Stand 06.11.2012).
Der Vorschlag wurde mit Ausnahme des letzten Absatzes übernommen.
3.: WEA-Standort, Abbildungen auf Seite 10 und WEA PROKON P 3000, auf Seite 11
Eine der geplanten WEA ist dort unmittelbar zur Grenze der Nachbarfläche 286 eingezeichnet. An dieser Stelle befindet sich jedoch die Poyenberger Bek, ein Fließgewässer, welches als Nebenverbundachse zum Biotop-Verbundsystem gehört. Im Landschaftsrahmenplan ist in der Abbildung 12, auf der Seite 20 dieses Verbundsystem farbig mit Legende dargestellt. Wir beantragen deshalb, auf den Standort dieser WEA an der Grenze zur Nachbarfläche 286 zu verzichten. Angesichts der Größe der Anlagen vom Typ P 3000 erwartet die Gemeinde Meezen, damit sie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beurteilen kann, ein angemessenes Visualisierungsgutachten.
Ohne den Hinweis auf die Nebenverbundachsen wurde der letzte Satz übernommen.
4.: Seite 19 im „Bebauungsplan Nr. 4…“
Obwohl im Bebauungsplan Nr. 4… auf Seite 19 festgestellt wird, dass die für die WEA vorgesehene Fläche außerhalb der Biotopverbund-Schwerpunktbereiche liegt, ist jedoch dabei übersehen worden, auf die gefährdeten Nebenverbundachsen im Biotopverbund zu achten. Aus einer Erwiderung der Landesplanung geht hervor, Zitat: „…Im Bauleitverfahren ist nachzuweisen, dass durch die Errichtung von WEA die Funktion des Biotopverbundes nicht erheblich beeinträchtigt wird“. Weil im B-Plan Nr. 4 dieser Nachweis fehlt, empfehlen wir dessen nachträgliche Erarbeitung. Die Gemeinde Poyenberg hatte noch in ihrer Stellungnahme vom Oktober 2011 die Reduzierung im äußersten Norden ihrer Fläche von 80 ha auf 60 ha geplant.
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
5.: Die Kies-Seen, Seite 22, im „Bebauungsplan Nr. 4…“
Auf dem Plan der Seite 22 sind mehrere Kies-Seen nicht eingezeichnet bzw. nicht berücksichtigt worden. Beispielsweise ist der auf dem Silzener Gebiet liegende Kies-See für die dort lebende Fledermauspopulation das wichtigste Nahrungsreservoir, wie alle anderen im Plangebiet liegenden Kies-Seen auch. Das heißt, gesetzlich ist für die WEA-Errichtung in der unmittelbaren Nähe zu jeweiligen Gewässern, im Zusammenhang mit dort lebenden Fledermäusen, ein Mindestabstand von 500 m als Pufferzone einzuhalten. Auf Seite 23 im Plan wird zwar auf eine Gefährdung der Fledermäuse und Vögel hingewiesen, jedoch sind die erforderlichen Pufferzonen wegen des Fehlens einiger Kies-Seen von 500 m nicht korrekt geplant worden.
Die Kies-Seen West und Südwest (jeweils > 1 ha) erfordern einen Puffer von jeweils 500 m. Das würde die südliche Planungsfläche auf die ursprüngliche Kreiskonzept-Fläche 5.22 reduzieren (Seite 26, Abbildung 17). Diese beiden Kies-Seen und ein weiterer, in Sukzession befindlicher bei Altenjahn, sowie das derzeit noch genutzte Auskiesungsgewässer sind die bevorzugten Nahrungswasserflächen der Fledermäuse. Dieses Versäumnis bitten wir zu korrigieren.
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
6.: Der Landschaftsplan
Wir fordern die Fortschreibung des Landschaftsplans. Seine Fortschreibung ist unumgänglich, weil die durch die WEA entstehenden starken Veränderungen der Natur und der Landschaft das erfordern. Die begonnene Entwicklung des örtlichen Biotop-Verbundsystems sollte nicht aufgegeben werden. Hierzu ein Zitat aus einer fachlichen Stellungnahme zur Fläche 285: Wie bereits im Regionalplanentwurf beschrieben, besteht für die Fläche ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt. Demnach ist ein vertiefender artenschutzfachlicher Prüfbedarf angezeigt, der insbesondere für lokale Fledermausvorkommen und Großvogelarten (hier Weißstorch) gilt. Der Nordteil der Eignungsfläche liegt innerhalb einer Nebenverbundachse des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Buckener Au mit Nebenflächen). Diesem Umstand wäre nach den Aussagen des Landschaftsrahmenplans in Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein notwendiges Gewicht beizumessen. Zumindest ist sicherzustellen, dass mögliche Renaturierungsmaßnahmen an der Buckener Au und den erforderlichen Nebenflächen nicht durch die Standorte potenzieller WKA behindert werden.“
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
7.: Niederungsbereich/Niedermoor
Wir beantragen die Verkleinerung der Eignungsflächen wegen des Vorhandenseins eines schützenswerten Niederungsbereichs auf den Flächen 286 und 285. Das ist auch durch die Bodenkarte auf Seite 51 nachweisbar. Ergänzend dazu noch ein Zitat aus einer Stellungnahme der UNB des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom Juli 2012: „Zusammenfassend wird erklärt, dass offensichtlich der Niederungsbereich an der Buckener Au – unabhängig von Gemeindegrenzen (Gemeinden Meezen und Poyenberg) und Kreisgrenzen (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Steinburg) – bei der Ausweisung der Eignungsgebiete nicht hinreichend gewürdigt worden ist. Es wird daher eine entsprechende Verkleinerung der Eignungsgebiete 286 und 285 gefordert.“
Zitat aus dem „Bebauungsplan Nr. 4…“, Seite 47, unten: „Es wird mit Hinsicht auf die genannten Vorkommen für die im Zuge des weiteren Planverfahrens zu erstellende Eingriffs-Ausgleichsregelung empfohlen, die Flächeninanspruchnahme und Beeinträchtigung der „Buckener Au-Niederung“ im äußersten Norden der „Windeignungsfläche“ (das Plangebiet) zu begrenzen“.
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
8.: Das Hügelgrab
Links neben dem Planungsgebiet befindet sich ein Hügelgrab/Grabhügel. Im „Fachbeitrag zum Artenschutz…“ (Teil 2 des Bebauungsplans) ist auf Seite 9 die „Abb. 1 Planungsgebiet“ der Firma PROKON zu finden. Dort ist ein Zirkelschlag vom Hügelgrab ausgehend erkennbar, der aus der gelb gezeichneten Eignungsfläche einen kleinen Teil herausschneidet.
Die sich deshalb ergebende Abstandsfläche ist nur auf dieser Karte zu finden. Warum wird diese Flächenverkleinerung nicht weiter benannt bzw. berücksichtigt?
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
9.: Vogelschutz und Schutz anderer im Gebiet nachgewiesener Tiere
Aus dem Plan geht hervor, dass nur 14 Tage lang die Avifauna beobachtet wurde, das ist zu kurz, nicht üblich und auch nicht aussagekräftig
Wir erwarten eine umfassende Nachkartierung.
Der Vorschlag wurde abgelehnt.
Zum umfangreichen Thema des Vogelschutzes sind wir am 05. November nicht vorgedrungen. Es folgen nun die, unsere Argumentation zum Vogelschutz stützenden, und deshalb geplanten Zitate aus dem Bebauungsplan Nr. 4…“:
1. Seite 47, oben, zu Weiß- und Schwarzstorch: „Im MELUR-Papier vom Juli 2013 liegen zwei Schwarzstörche im Prüfbereich, aber außerhalb der potentiellen Beeinträchtigungsbereiche. Zur Planungssicherheit im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens nach BauGB und für das nachgeordnete Genehmigungsverfahren nach BImSchG könnte eine zusätzliche Raumnutzungsanalyse von Weiß- und Schwarzstorch sinnvoll und erforderlich sein.“
2. Seite 47, unten: „Eine vorhabensbedingte Verdrängung von Brut- oder Rastvögeln ist durch die Errichtung von WEA im nördlichen Bereich des Planungsgebietes im Niederungsbereich der Buckener Au nicht ausgeschlossen. Vermeidungsverhalten gegenüber WEA könnten bei Kiebitz, beim Großen Brachvogel sowie bei der Bekassine auftreten. Hierdurch könnte es zu einer Einschränkung der Brut- und Nahrungsflächen dieser Arten mit ungesicherten Erhaltungszuständen kommen. Die Kiebitz-Brutplätze liegen zwar in Ackerflächen, die Nahrungshabitate sind jedoch die daran angrenzenden Grünländer, ohne die die Brutplätze in den Ackerflächen voraussichtlich keinen Bruterfolg hätten.“ Aus den Beobachtungslisten geht hervor, dass das geplante Gebiet auch für Schleiereule und Uhu zum Lebensraum gehört. Schlussfolgerungen der Biologen sind, Zitat: Für den Nahbereich um die WEA sind lärmbedingte Verdrängungen von Uhu und Schleiereule nicht ausgeschlossen.“
In der Broschüre „Rote Liste“ des NABU für Schleswig-Holstein findet sich unter dem Thema „Negative Entwicklung“ folgender Text: Die fortschreitende Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und die Entwässerung sind verantwortlich dafür, dass sich die Vögel der Agrarlandschaft in einem lange andauernden Abwärtstrend befinden. Das betrifft (…) Wiesenvögel, wie Weißstorch, Kiebitz, Bekassine…“. Von 221 bewerteten Arten sind aktuell 74 Arten gefährdet. In der, nicht zur „Roten Liste“ gehörenden „Vorwarnliste“ sind 15 weitere Arten benannt. Einen kleinen Auszug, bezogen auf einige im „Scoping“ namentlich genannte Brutvogelarten aus der „Roten Liste“ führen wir beispielgebend für deren Gefährdung hier auf, Zitat:
-> „Stark gefährdet: Weißstorch, Bekassine
-> gefährdet: Kiebitz
-> auf der Vorwarnliste: Rotmilan, Großer Brachvogel, Schleiereule.“
Anmerkung zur Fläche „Poyenberg 285“
Die für Poyenberg geplante WEA steht teilweise im Niederungsbereich der Buckener Au. Diese Fläche ist nur durch die auf Plänen sichtbare Grenze in zwei Teile zwischen beiden Gemeinden geteilt. So etwas kennt die Natur nicht. Als Naturraum ist es ein ungeteilt zusammenhängendes schutzbedürftiges Areal. Der Niederungsbereich setzt sich auf Meezener Gebiet fort. Genauer benannt, der vor den Gemeindegründungen lange bestehende Niederungs-bereich wurde auf dem Papier willkürlich in mehrere Teile zerschnitten. Bisher hatte das auf die Natur noch tolerierbare, von der fachlichen ornithologischen Kontrolle unberücksichtigt gebliebene, negative Auswirkungen. Beispielsweise durch Störung des Brutgeschäfts oder Ansiedlungsversuche der dort lebenden Avifauna. Es gab auch absichtliche Vergrämung mancher Vögel auf Meezener Gebiet, die aus Unkenntnis mit ihrem Nest oder nur durch ihre Anwesenheit als „Störer“ beim Ernten des zur Vermarktung bestimmten Produktes wahrge-nommen wurden.
Selbstverständlich hat die Errichtung der WEA auf Poyenberger Gebiet auch negative Auswirkungen auf die Populationen der Avifauna und die der Fledermäuse im angrenzenden Meezener Niederungsbereich. Deshalb wollten wir eine genauere Prüfung dieser zu erwartenden Beeinträchtigungen auf unserem Gebiet durch unabhängige Fachleute beantragen. Diese sollten vom Gemeinderat ausgesucht, zuvor befragt und danach beauftragt werden.
Weihnachtsgruß der AWG Meezen
Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Nov. 2025
Lebendiger Adventskalender in Meezen vom 28.11. - 22.12.2025
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Sommerfest Meezen
Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Juni 2025
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Sitzung der Gemeindevertretung am 4. März 2025
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Weihnachtsgruß der AWG Meezen
Lebendiger Adventskalender in Meezen vom 29.11. - 20.12.2024
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Info-Brief zu Risiken bei der Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen
Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juni 2024
Bericht über die Mitgliederversammlung der AWG am 15. Mai 2024
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Sitzung der Gemeindevertretung am 5. März 2024
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Lebendiger Adventskalender in Meezen
Weihnachtsgruß der AWG Meezen
Lebendiger Adventskalender in Meezen vom 24.11. - 22.12.2023
Einladung zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Nov. 2023
Einladung zur Kranzniederlegung am Volkstrauertag 2023
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 12. Okt. 2023
Einladung zur 2. Sitzung der Gemeindevertretung am 5. Sept. 2023
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Einladung zur 1. Sitzung der Gemeindevertretung am 6. Juni 2023
Zum Ergebnis der Meezener Gemeinde- und Kreiswahl sowie Einladung zur AWG-Mitgliederversammlung am 24.05.2023
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Ostergruß der AWG Meezen
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Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 7. März 2023
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AWG-Mitgliederversammlung am 3. Febr. 2023 zur Aufstellung der Wahlliste für die Gemeindewahl 2023
Lebendiger Adventskalender in Meezen
Weihnachtsgruß der AWG Meezen
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 29. November 2022
Einladung zur Kranzniederlegung am Volkstrauertag 2022
Einladung zur Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 1. Nov. 2022
Lebendiger Adventskalender in Meezen vom 25.11. - 20.12.2022
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Einladung zur Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 5. April 2022
Einladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales am 9. März 2022
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 01. März 2022
Lebendiger Adventskalender in Meezen
Weihnachtsgruß der AWG Meezen
Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Nov. 2021 im Gemeindehaus
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Lebendiger Adventskalender in Meezen vom 26.11. - 23.12.2021
Einladung zur Kranzniederlegung am Volkstrauertag 2021
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Sitzung der Gemeindevertretung am 07. Sept. 2021 um 19:30 Uhr im Gemeindehaus
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Sitzung der Gemeindevertretung am 08. Juni 2021
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Sitzung der Gemeindevertretung am 02. März 2021
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Lebendiger Adventskalender in Meezen
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Sommerfest Meezen
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